Auf Mallorca gibt es besondere Einschränkungen für E-Bikes und Fahrräder
In Spanien teilen sich die Radfahrer die Straße mit den Autos
Sowohl in Spanien als auch auf der Insel Mallorca können die Gesetze für Fahrräder, einschließlich E-Bikes und Pedelecs, in verschiedenen Bereichen leicht von denen in Deutschland abweichen:
Überholen von E-bikes und Fahrrädern auf Mallorca
Überholende Pkw müssen sowohl vor als auch hinter dem Radfahrer einen Abstand von 2 Metern einhalten (s). Der Radfahrer muss also komplett auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Wenn dies gefahrlos möglich ist, kann eine durchgezogene Linie überfahren werden.
Der überholende Autofahrer muss nicht nur einen Abstand von zwei Metern zum Fahrrad einhalten, sondern auch seine Geschwindigkeit um 20 Stundenkilometer gegenüber der auf der Straße vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit verringern. Anders ausgedrückt: Wenn ein Auto einen Radfahrer auf einer Straße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 90 km/h überholen will, muss es seine Geschwindigkeit auf 70 km/h reduzieren.
Außerhalb der Bürostühle, in denen die Erfinder solcher Gesetze sitzen, führt dies jedoch zu Problemen, wie z. B., dass man nicht überholen kann, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an verkehrsreichen Stellen liegt. Schauen wir uns also an, wie sich diese Verordnung in der Praxis auswirkt.
In Spanien kosten Verstöße 200 Euro und führen zu drei Punkten!
Vorfahrts- und Ausweichregeln:
Radfahrer dürfen hintereinander, in einer Gruppe oder paarweise nebeneinander fahren (anders als in D), was dazu führt, dass die Kolonnen wie EIN Fahrzeug behandelt werden! Auf Mallorca kann die vorgeschriebene Benutzung des Seitenstreifens mangels desselben oder wegen der Verschmutzung schwierig sein. Auf schmalen Straßen gehört dem Radfahrer kurzzeitig und uneingeschränkt die gesamte Fahrbahnbreite.
In Spanien besteht eine Fahrradhelmpflicht:
Auf Fernstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften besteht Helmpflicht, allerdings nur für Minderjährige unter 16 Jahren.
Es besteht Helmpflicht:
Außerhalb geschlossener Ortschaften besteht für Kinder unter 16 Jahren jederzeit und überall Helmpflicht
Nebeneinander fahren
Erlaubt, solange Sie den Verkehr nicht behindern. In Spanien ist dies seit langem der Fall, und jetzt auch in Deutschland.
Fahrtrichtungsanzeige
…durch einen gestreckten Arm oder angewinkelten Arm nach oben auf der gegenüberliegenden Seite
Das leidige Thema “Kinder auf und hinter dem Rad”
Aus Deutschland wissen wir, dass jedes dritte Fahrrad von einem Kinderanhänger gezogen wird. In Spanien sind die Regeln allerdings etwas anders.
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist der Transport von Personen in Fahrradanhängern auf der Straße verboten. Die Provinzen bestimmen, ob die Beförderung von Kindern in ihrem Zuständigkeitsbereich erlaubt ist oder nicht. Was also in Barcelona legal ist, muss auf Palma de Mallorca nicht unbedingt legal sein.
Zusammenfassend zum Thema
Transport von Kindern:
- Es werden keine Kinder im Anhänger transportiert
- Genormte Kindersitze vorne ODER hinten (nicht gleichzeitig)
- Das Gewicht des Nachwuchses im Kindersitz liegt zwischen 9 und 21 kg
- Die Kinder müssen unter sieben Jahre alt sein
- Für Kinder besteht eine Helmpflicht
Das Radfahren im Dunkeln und bei schlechten Sichtverhältnissen hat seine eigenen Regeln – die Beleuchtung
Feste Lichter vorne und hinten sowie Reflektoren auf dem Rücken des Fahrrads sind vorgeschrieben; bei der Nutzung der Lichter außerhalb geschlossener Ortschaften muss jedoch ein zusätzliches reflektierendes Kleidungsstück (mit Genehmigung und über 150 m sichtbar) getragen werden. Es muss sich dabei nicht um eine Warnweste handeln. Bei schlechtem Wetter, Tunneln und natürlich bei Nacht ist Licht erforderlich.